Gesuchsunterlagen
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Gesuch_Projektunterstützung_KJF_Thurgau_2024.doc
Kriterien für eine Projektunterstützung durch die Fachstelle KJF:
- Die Projekte weisen Schnittstellen zu den Zielen und Massnahmen des aktuellen Konzepts für ein koordiniertes Vorgehen in der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik des Kantons Thurgau auf.
- und/oder sie weisen Schnittstellen zu Handlungsfeldern und Massnahmen des aktuellen Konzepts Frühe Förderung Kanton Thurgau auf.
- Die Projekte sind langfristig, nachhaltig und lokal verankert.
- Der Einbezug der Direktbetroffenen ist gewährleistet.
- 2/3 Eigenfinanzierung ist nachgewiesen.
- Es geht um zeitlich begrenzte Anschubfinanzierung, nicht um Dauerfinanzierung. Die Dauer der Mitfinanzierung ist in der Regel auf höchstens drei Jahre oder die dreimalige Durchführung beschränkt.
- Eine Ausnahme kann bei Projekten und Angeboten gemacht werden, die vom KIP 2bis (2022–2023), Massnahme Nr. 10 und vom geplanten KIP 3 (2024–2027) mitfinanziert werden. Diese Ausnahme ist abhängig von den vorhandenen Restmitteln der Fachstelle KJF im jeweiligen Unterstützungsjahr. Ausserdem werden Pilotprojekte vorrangig unterstützt.
- Hier finden Sie weitere Kriterien für die finanzielle Unterstützung von Spielgruppen.
Keine Beiträge werden gewährt:
- bei Projekten und Angeboten, die bereits durch eine andere kantonale Stelle unterstützt werden (keine Bearbeitung von Parallelgesuchen).
- an gewinnorientierte Projekte und Organisationen.
- in der Regel an Infrastruktur- und Betriebskosten von Räumlichkeiten oder Anlagen.
- an Projekte im schulischen Rahmen.
- an Projekte und Angebote, die parteipolitisch oder religiös ausgerichtet sind.
- an Projekte und Angebote, die diskriminierend, menschenverachtend oder gewaltverherrlichend sind.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team der Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen.