Kriterien für eine Projektunterstützung
- Das Gesuch vor dem Projektstart einreichen.
- Das Projekt ist langfristig, nachhaltig und lokal verankert.
- Der Einbezug der Direktbetroffenen ist gewährleistet.
- 2/3 Eigenfinanzierung ist nachgewiesen.
- Das Projekt weist Schnittstellen zu den Zielen und Massnahmen des aktuellen Konzepts für ein koordiniertes Vorgehen in der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik des Kantons Thurgau auf.
- und/oder es weist Schnittstellen zu Handlungsfeldern und Massnahmen des aktuellen Konzepts Frühe Förderung Kanton Thurgau auf.
- Es geht um zeitlich begrenzte Anschubfinanzierung, nicht um Dauerfinanzierung. Die Dauer der Mitfinanzierung ist in der Regel auf höchstens drei Jahre oder die dreimalige Durchführung beschränkt.
- Eine Ausnahme kann bei Projekten und Angeboten gemacht werden, die vom KIP 2bis (2022–2023), Massnahme Nr. 10 und vom geplanten KIP 3 (2024–2027) mitfinanziert werden. Diese Ausnahme ist abhängig von den vorhandenen Restmitteln der Fachstelle KJF im jeweiligen Unterstützungsjahr. Ausserdem werden Pilotprojekte vorrangig unterstützt.
Kriterien für finanzielle Unterstützung von Spielgruppen
Keine Beiträge werden gewährt:
- bei Projekten und Angeboten, die bereits durch eine andere kantonale Stelle unterstützt werden (keine Bearbeitung von Parallelgesuchen).
- an gewinnorientierte Projekte und Organisationen.
- in der Regel an Infrastruktur- und Betriebskosten von Räumlichkeiten oder Anlagen.
- an Projekte im schulischen Rahmen.
- an Projekte und Angebote, die parteipolitisch oder religiös ausgerichtet sind.
- an Projekte und Angebote, die diskriminierend, menschenverachtend oder gewaltverherrlichend sind.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team der Fachstelle KJF.